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Kommentar: EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung.

EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Wo man messen kann, braucht man nicht raten.

„Mit Urteil vom 14.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-55/18 entschieden, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit effektiv gemessen werden kann. Damit reicht es nicht mehr aus, nur die Zeiten aufzeichnen zu lassen, die acht Stunden überschreiten. Vielmehr müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit von Beginn an aufgezeichnet werden. …“***

Ohne Anfang und Ende keine Überstunden

Werden bisher die Zeiten über acht Stunden geraten? Oder woher weiß man, dass acht Stunden rum sind, wenn man den Anfang und das Ende nicht kennt? Es scheint, als ist das Urteil des EuGH ein längst überfälliger Weckruf für alle diejenigen, die die Arbeitszeitgesetze immer für die Angelegenheiten anderer halten.

Branche ist empört

Weltuntergangsstimmung macht sich in der Branche der Kreativen breit. So hat sich der Präsident Deutscher Marketing Verband und Vize-Präsident European Marketing Confederation, Ralf Strauß in der W&V zu Wort gemeldet: „Wir haben mit unseren Mitgliedern gesprochen: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat für Kopfschütteln gesorgt. Es besagt, dass alle Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten penibel erfassen = kontrollieren sollen. Das hinterlässt einen schalen Geschmack in Zeiten von modernen, vertrauensbasierten agilen Home Office und New Work Modellen. Besonders im Berufsumfeld Marketing zählt die flexible, selbstbestimmte Gestaltung der Arbeitsstunden zu den Errungenschaften mit Motivationscharakter. In Zeiten der Globalisierung im Marketing suchen und fördern wir flexible Mitarbeiter, die von überall, zu jeder Zeit und mit der gesamten Welt kommunizieren und interagieren. Oft zu Zeiten die außerhalb der normalen Office Hours in Deutschland und/oder Europa liegen. Wir unterstützen und motivieren junge Mütter und Väter mit Betriebskindergärten, bei der flexibleren Gestaltung ihres Arbeitsplatzes. Die Arbeitgebermarken mit Bestnoten sind meist die, die ihren Mitarbeitern den größtmöglichen Freiraum, bei der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes und ihrer Arbeitsstunden lassen. …“*

Lieber Herr Strauß, liebe Marketingbranche, sie können alles so lassen, es ist gut so, niemand stellt das in Frage, es muss nur dokumentiert sein, mehr nicht!

Politik im Streit

Selbst eine Koalitionskrise könnte durch das EuGH-Urteil ausgelöst werden. So schrieb die Süddeutsche Zeitung: „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Erfassung von Arbeitszeiten zunächst nicht umsetzen. Er stellt sich damit ein weiteres Mal gegen Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Zuvor hatte Altmaier schon gegen Heils Plan opponiert, Paketdienste für ihre Subunternehmer haften zu lassen. Heil wies den Vorstoß zurück: „Kein verantwortlicher Minister der Bundesregierung sollte bestehendes Recht und Gesetz ignorieren““**

Bitte liebe Politiker, nicht streiten deswegen, einfach nur dokumentieren, mehr nicht! Übrigens eure Arbeitszeiten auch, bitte!

EuGH bezieht zu Unrecht Prügel

Interessant ist auch ein Vergleich aus dem Handelsblatt: „… Die Situation lässt sich am besten mit Geschwindigkeitsbegrenzungen vergleichen. Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gilt schon fast als Volkssport, doch schnell kommt Kritik auf, wenn der Staat auf die Idee kommt, Blitzer aufzustellen oder Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen. Genauso wie durch Blitzer die Kontrolle der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit erfolgt, soll nun die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitrichtlinie mit einer Aufzeichnungspflicht effektiv durchgesetzt werden. Die Pflicht zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bestand jedoch auch vorher. …“***

Die Wahrheit tut manchmal weh

Mal Hand aufs Herz, wer könnte ein Interesse an der Aufrechterhaltung des derzeitigen Status Quo haben. Doch nur diejenigen, die wissen, dass ihre Mitarbeitenden, egal in welcher Branche, bereits heute schon weit mehr Leistung erbringen als vielleicht „bezahlt“ wird. Die geforderte neue Transparenz kann schon wehtun, plötzlich kommt der Mitarbeitende auf die Idee, unbequeme Fragen zu stellen. In einigen Branchen ist das Thema „Zeiterfassung“ schon längst etabliert (Industrie, Handwerk), denn wie sonst sollte man seine Mitarbeitenden bezahlen oder ordentliche Rechnungen stellen. Handwerk und Industrie gehen sogar seit Jahrzehnten einen Schritt weiter. Sie erfassen nicht nur die Anwesenheitszeit, sondern auch die Auftrags- und Projektzeiten, um Kosten verursachungsgerecht zuordnen zu können. In einigen Branchen herrscht tatsächlich Wettbewerbsdruck, da ist es dann schon sinnvoll, alle Kosten transparent zu haben, das schützt vor Überraschungen. Wer Zeiten erbrachter Arbeitsleistung nicht dokumentiert oder nicht ordnungsgemäß (vertraglich) entlohnt, begeht de facto Lohnbetrug. Das gilt sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer. Insofern wird jeder, der bereits eine voll umfängliche Zeiterfassung etabliert hat, den Vorstoß des EuGH befürworten, da sich alle anderen, egal in welcher Branche tätig, hochgradig wettbewerbsverzerrend verhalten, in dem sie angefallene Arbeitszeiten schlicht unter den Tisch fallen lassen. Nach dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

Politik ist gefordert

Das unser Arbeitszeitgesetz und die Arbeitszeitrichtlinien einer möglichst schnellen und umfassenden Überarbeitung bedürfen ist unstrittig. Auch insofern ist das EuGH-Urteil zu begrüßen, es kommt wieder Bewegung in die Diskussion und hoffentlich eine spürbare Verbesserung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Quellen:

*https://www.wuv.de/karriere/marketingverband_lehnt_eugh_urteil_zur_zeiterfassung_ab

** https://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitszeiterfassung-altmaier-urteil-1.4457044

***https://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2019/05/22/eugh-bezieht-zu-unrecht-pruegel-das-urteil-zur-zeiterfassung/

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